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Was ist Verhaltenstherapie?

  • Die kognitive Verhaltenstherapie ist ein wissenschaftlich anerkanntes Psychotherapieverfahren, für das die Krankenkassen die Kosten übernehmen.
  • TherapeutIn und PatientIn erarbeiten im Verlauf der Therapie alternative Gedanken oder Interpretationen und Verhaltensweisen für auslösende Ereignisse, die im Alltag wiederholt geübt werden.
  • Kognitive Verhaltenstherapie wird bei der gesamten Bandbreite psychischer und körperlich-psychischer Erkrankungen eingesetzt.
  • Auch bei psychischen Begleit- und Folgeerscheinungen körperlicher Erkrankungen kommt sie zum Einsatz.
  • Ein wichtiges Ziel der kognitiven Verhaltenstherapie ist es, die Selbstständigkeit und Handlungsfähigkeit der/des PatientIn zu erhöhen.

Quelle: gesund.bund.de, Die kognitive Verhaltenstherapie

Wir finden es wichtig, dass Sie Ihre Erkrankung genau kennen. Deshalb klären wir Sie zu Beginn Ihrer Therapie über allgemeine Aspekte des Krankheitsbildes, deren Häufigkeit in der Bevölkerung und möglicher Behandlungsmethoden auf. An dieser Stelle weisen wir gerne auf die Seite Behandlungsschwerpunkte hin, auf der wir die wichtigsten Informationen zu häufigen Krankheitsbildern zusammengestellt haben.


Therapieablauf

  1. Kontaktaufnahme und Erstgespräch: Nach Ihrer Kontaktaufnahme stimmen wir einen Termin für ein unverbindliches Erstgespräch mit Ihnen ab, in dem Sie uns Ihr Anliegen schildern und Fragen stellen können. Hierbei prüfen PatientIn und TherapeutIn, ob die „Chemie“ zwischen ihnen stimmt, und eine vertrauensvolle Beziehung aufgebaut werden kann.
  2. Probatorische Phase: Vor Beginn einer Psychotherapie finden Probegespräche, sogenannte probatorische Sitzungen, statt. Der/die TherapeutIn erklärt die Vorgehensweise. Therapieziele, Behandlungsplan und voraussichtliche Therapiedauer werden gemeinsam besprochen und festgelegt. 
  3. Antrag auf Pyschotherapie: Sollten eine Psychotherapie notwendig sein, und Sie sich dazu entscheiden, die Therapie bei uns durchzuführen, stellen wir den Antrag bei Ihrer Krankenkasse. Bei gesetzlich Versicherten beläuft sich eine Kurzzeittherapie auf 24 Sitzungen, eine Langzeittherapie auf 60 bis 80 Sitzungen über jeweils 50 Minuten. Bei privat Versicherten kann dies abweichen. Je nach Bedarf und Indikation können auch Doppelsitzungen abgehalten werden.
  4. Psychotherapeutische Behandlung: In der Therapie wird das individuelle Erklärungsmodell Ihrer Beschwerden vervollständigt. Im Anschluss erfolgt eine auf Ihre Therapieziele abgestimmte Behandlung anhand diverser psychotherapeutischer Methoden und Techniken. Das Vorgehen dabei ist individuell und für Sie zu jeder Zeit nachvollziehbar.